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   BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74   

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https://dejure.org/1976,2164
BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74 (https://dejure.org/1976,2164)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1976 - V CB 88.74 (https://dejure.org/1976,2164)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1976 - V CB 88.74 (https://dejure.org/1976,2164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abfindung mit einem bestimmten Grundstück für die Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren - Änderung einer Schätzwertfeststellung hinsichtlich eines Flurstücks - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht ohne Darlegung des Beruhens eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Eine Verletzung des § 133 Nr. 5 VwGO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur anerkannt werden, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    In den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; BVerwGE 8, 65; 15, 72) [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62]ist lediglich klargestellt, daß § 37 Abs. 2 erster Halbsatz FlurbG keine selbständige Ermächtigung enthält, sondern nur solche Regelungen ermöglichen will, die sich im Rahmen des den Flurbereinigungsbehörden in § 1 FlurbG gegebenen Auftrags halten.
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Das würde die mit der Flurbereinigung verfolgte Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes unter Umständen erheblich erschweren oder gar unmöglich machen (BVerwGE 3, 246; Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51]).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Das würde die mit der Flurbereinigung verfolgte Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes unter Umständen erheblich erschweren oder gar unmöglich machen (BVerwGE 3, 246; Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51]).
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    In den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; BVerwGE 8, 65; 15, 72) [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62]ist lediglich klargestellt, daß § 37 Abs. 2 erster Halbsatz FlurbG keine selbständige Ermächtigung enthält, sondern nur solche Regelungen ermöglichen will, die sich im Rahmen des den Flurbereinigungsbehörden in § 1 FlurbG gegebenen Auftrags halten.
  • BVerwG, 12.10.1962 - VII C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    In den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; BVerwGE 8, 65; 15, 72) [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62]ist lediglich klargestellt, daß § 37 Abs. 2 erster Halbsatz FlurbG keine selbständige Ermächtigung enthält, sondern nur solche Regelungen ermöglichen will, die sich im Rahmen des den Flurbereinigungsbehörden in § 1 FlurbG gegebenen Auftrags halten.
  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    In den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; BVerwGE 8, 65; 15, 72) [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62]ist lediglich klargestellt, daß § 37 Abs. 2 erster Halbsatz FlurbG keine selbständige Ermächtigung enthält, sondern nur solche Regelungen ermöglichen will, die sich im Rahmen des den Flurbereinigungsbehörden in § 1 FlurbG gegebenen Auftrags halten.
  • BVerwG, 21.12.1965 - IV B 77.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Das Flurbereinigungsgericht ist daher nur unter besonderen Umständen gehalten, Sachverständige hinzuzuziehen (Beschluß vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 77.65 - [RdL 1966 111]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG V B 70.72 -).
  • BVerwG, 14.06.1976 - V B 44.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Er kann sich auch nicht darauf berufen, andere seien unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften abgefunden worden (Beschluß vom 14. Juni 1976 - BVerwG V B 44.74 -).
  • BVerwG, 16.09.1957 - I C 140.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
    Was schließlich ihren Hinweis auf eine Verletzung des Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anbelangt, so braucht dem schon deswegen nicht nachgegangen zu werden, weil die Vorschrift ihrem Wortlaut nach nur für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, nicht aber für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gilt (Beschluß vom 16. September 1957 - BVerwG I C 140.57 - [MDR 1957, 697]).
  • BVerwG, 13.06.1974 - V B 70.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch eines Teilnehmers

  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Daneben sind im Rahmen des § 37 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 FlurbG landschaftsgestaltende Maßnahmen und - zu ihrer Sicherung - die Zuweisung bestimmter Flächen an bestimmte Beteiligte wie etwa Gemeinden oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege als geeignete Träger erscheinen, zulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. November 1976 - BVerwG 5 CB 88.74 -).
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